Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die von Frau Julia Völling („JV“) angebotenen Dienstleistungen, wie Coaching, Gruppenkurse und sämtliche Dienstleistungen, die JV gegenüber der teilnehmenden Person („TP“) erbringt. Insoweit wird zwischen JV & der TP ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.
2. Leistungen und Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand
2.1 JV bietet der TP die auf ihrer Internetseite und sonstigen Medien unter ihrem Namen angebotenen Leistungen an. Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot. Bei individuellen Angeboten ergibt sich der Leistungsumfang aus diesem in Verbindung mit der Auftragsbestätigung. Dienstleistungen, die als Online-Leistungen ausgeschrieben werden, müssen nur als solche erbracht werden. Ein Anspruch auf Erhalt einer persönlichen, nicht digitalen Leistung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
2.2 Die Ausschreibung der Angebote erfolgt für alle Leistungen (Coaching, Beratung, Kurse) unter einer Preisangabe für die jeweilige Leistung und bezieht sich nur auf diese. Bei allen Angeboten, insbesondere bei einer individuellen Beratung oder einem individuellen Coaching, hat die TP keinen Anspruch auf die Erzielung eines bestimmten, von ihr gewünschten oder definierten gesundheitlichen Erfolges der von JV geratene Maßnahmen oder Empfehlungen. Diese und sämtliche Leistungen von JV ersetzen nicht eine schulmedizinische Behandlung und stellen keine Psychotherapie dar.
2.3 Das Coaching beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen der Parteien. JV wird die angewandten Methoden, die Funktionsweise und Zwecke sowie die Risiken und möglichen Ergebnisse in jeder Phase des Coachings offenlegen. Für jedes Coaching wird ein vorbereitendes Gespräch der Parteien vereinbart. In diesem Gespräch werden die Inhalte des Coachings zwischen den Parteien verbindlich festgelegt. Das Coaching ist ein zeitlich begrenzter Prozess, der die selbstverantwortliche Mitwirkung der TP voraussetzt. Das Coaching ist eine reine Dienstleistung, für die ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden kann. Das bedeutet, dass die TP die Aufgaben von JV eigenverantwortlich und unverzüglich umsetzt und ausführt. JV ist lediglich bei der Erarbeitung von Problemlösungen behilflich und Begleiterinnen von Prozessen oder Auslöser von Veränderungen. Die TP entscheidet selbst über etwaige persönliche Veränderungen, die sie eigenverantwortlich durchführt und ist selbst für die Umsetzung der im Coaching vereinbarten Lösungen bzw. Ziele in seinem Alltag verantwortlich.
2.4 Die von JV erbrachte Dienstleistung, insbesondere eine Beratung oder ein Coaching, ist keine Psychotherapie und will diese nicht ersetzen. Sie beinhaltet nicht die Aufarbeitung, Linderung oder Heilung von psychischen Erkrankungen.
2.5 JV ist berechtigt, die Leistungen persönlich oder durch eine von ihr gewählte, gleichermaßen qualifizierte Ersatzperson als Erfüllungsgehilfen zu erbringen. Kann sie einen vereinbarten Termin nicht selbst durchführen, etwa aus gesundheitlichen Gründen, so kann sie ihn durch eine Ersatzperson durchführen lassen oder einen Ersatztermin anbieten.
2.6 Die Anmeldung zu den Leistungen von JV ist persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail möglich. Mit der Anmeldung gibt die TP das Angebot auf Abschluss eines Vertrages unter Angabe ihrer postalischen Adresse und E-Mail-Adresse verbindlich ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch JV zustande, über die sie die TP auf einem dauerhaften Datenträger mit der Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail) informiert. Ist die Anmeldung nicht möglich, etwa, weil ein Angebot aus dem Programm genommen ist oder bei einem Kursangebot die Mindestteilnehmerzahl eines Kurses noch nicht oder die Maximalteilnehmerzahl eines Kurses bereits erreicht ist, nimmt JV die Anmeldung nicht an und es kommt kein Vertrag zustande. Auch hierüber wird die TP informiert. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht.
2.7 Bei der Anmeldung von mehreren TeilnehmerInnen durch eine TP erfolgt diese auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten TeilnehmerInnen, für deren Vertragsverpflichtung die TP, die sie anmeldet, wie für ihre eigenen Verpflichtungen haftet, sofern die TP diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Kein Widerrufsrecht, kein Rücktritt bei bestimmten Leistungen
Gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen aus dem Angebot von JV kein Widerrufsrecht für Verbraucher, d. h. der Vertrag kann von der TP nicht widerrufen werden. Bei der bestätigten Anmeldung zu Kursen mit mehreren festen Terminen sind sowohl der Rücktritt vor Leistungsbeginn als auch die ordentliche Kündigung nach Absolvierung eines Termins ausgeschlossen. Ein Platz in einem Kurs ist nicht umtauschbar, eine Rückerstattung wird auch bei Nichtinanspruchnahme eines Termins oder des gesamten Kurses von JV nicht gewährt. Die TP kann indes bei einem Kurs eine gleichwertige TP stellen.
4. Zahlung durch die teilnehmende Person
4.1 Die Vergütung ist stets innerhalb von sieben Tagen nach Datum der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung fällig und auf das in der Bestätigung / Rechnung genannte Konto von JV zu zahlen. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb dieser Frist vor Leistungsbeginn ist der gesamte Betrag sofort fällig und bis einen Tag vor Leistungsbeginn zu zahlen. Rechnungen an Unternehmen erfolgen unter Ausweis der Umsatzsteuer. Preise an Verbraucher sind Bruttopreise.
4.2 Wird die fällige Vergütung von JV trotz Mahnung per E-Mail und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist JV berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die TP mit Rücktrittskosten und ggf. Schadensersatz zu belasten.
5. Rücktritt der teilnehmenden Person, Entschädigungspauschale
5.1 Die TP kann außer bei den in Ziff. 3 genannten Leistungen jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt der TP von einem Coaching, einer Meditation oder einer Beratung kann sich diese auch um eine gleichwertige Ersatzperson bemühen. Nach vorheriger Zustimmung kann in Absprache mit JV auch ein Ersatztermin vereinbart werden. Nur in den genannten Fällen ist der Rücktritt kostenfrei, ansonsten gilt Ziff. 3.
5.2 Tritt die TP vom Vertrag zurück, so steht JV ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung zu. Dazu hat JV die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der vereinbarten Leistung in Prozent der vereinbarten Vergütung wie folgt bestimmen:
- bis zum 15. Tag vor Leistungsbeginn: kostenfrei
- ab 14. Tag bis 7. Tag vor Leistungsbeginn: 25 %
- ab 6. Tag bis 1. Tag vor Leistungsbeginn: 50 %
- bei Nichterscheinen: 100 %.
Es steht der TP stets frei, nachzuweisen, dass JV ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweils genannten Pauschalen entstanden ist.
5.3 JV behält sich vor, anstelle der Pauschalen nach Ziff. 5.2 eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wenn JV nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und JV die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistung konkret beziffert und belegt. Eine anderweitige Verwendung kann darin bestehen, dass der Platz im Kurs oder Angebot an eine andere Person vergeben wurde.
6. Rücktritt von JV
JV behält sich ausdrücklich vor, gebuchte Termine bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Durchführung, auch kurzfristig, abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Einen Grund für die Absage muss JV nicht nennen. In diesem Fall erhält die TP schon gezahlte Teilnahmekosten sofort zurückerstattet und nennt hierzu JV eine aktuelle Kontoverbindung per E-Mail. Weitere Ansprüche hat die TP nicht.
7. Kündigung des Vertrages
7.1 Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht für die TP weder nach Vertragsabschluss noch während der Leistungszeit des Vertrages. Ein laufender Kurs mit mehreren Terminen kann nicht gekündigt werden.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die rechtskräftige Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen einer der Parteien oder die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder besteht dann, wenn der andere Partner eine der Bestimmungen dieses Vertrages verletzt hat.
7.3 Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen von JV zahlt die TP die vereinbarte Vergütung.
7.4 Jede Kündigung hat in Schriftform oder elektronischer Form zu erfolgen.
8. Verhaltens- und Mitwirkungspflichten der teilnehmenden Person
8.1 JV ist gegenüber der TP während der Dauer und im Rahmen der Beratung, des Coachings, der Mediation bzw. der jeweiligen Veranstaltung weisungsbefugt.
8.2 Bei Kursen ist der Zutritt zum laufenden Kurs für die TP nur bis zum Kursbeginn möglich. Einen Anspruch auf späteren Zugang zu oder einer Teilnahme an einer bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
8.3 Die Teilnahme an den Veranstaltungen oder Dienstleistungen setzt eine normale durchschnittliche psychische und physische Belastbarkeit der TP ohne körperliche Einschränkungen voraus. Die TP erkannt an, dass sie für ihre körperliche und geistige Konstitution oder Gesundheit selbst verantwortlich ist. Die TP ist verpflichtet, selbst zu überprüfen, ob ihre gesundheitliche Konstitution die Teilnahme am Leistungsangebot zulässt und wird im Zweifel auch einen Arzt für diese Überprüfung aufsuchen, insbesondere bei Verdacht auf eine ernsthafte psychische oder physische Erkrankung
8.4 Die TP sollte bei allen Dienstleistungen, vor allem beim Coaching, bereit und offen sein, ihr Verhalten selbstkritisch zu hinterfragen, sich mit ihrer eigenen Person und Situation objektiv auseinanderzusetzen, eigenes Verhalten zu ändern und JV ihre Tätigkeit zu akzeptieren und zu respektieren.
8.5 JV kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die TP ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung von JV nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihr unzumutbar ist, oder die TP sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dabei behält JV den Anspruch auf ihre Vergütung abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen, sofern diese entstanden sind.
8.6 Die TP verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigem Betäubungsmittel zu stehen, die die Reaktionsfähigkeiten oder das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auch bei Verstößen hiergegen behält sich JV vor, die TP entsprechend Ziff. 8.7 von der Veranstaltung auszuschließen.
8.7 Der Anspruch der TP auf Teilnahme an von JV zu erbringenden Dienstleistungen oder einem Kurs ist ausgeschlossen, soweit die Leistung für JV im Sinne des § 275 BGB unmöglich ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn die TP oder ein von ihr angemeldete TP wegen erkennbarer Krankheit, gesundheitlicher Probleme, Gebrechen oder aus einem anderen Grund aus Sicht von JV teilnahmeunfähig ist und die Leistung daher von JV ihr gegenüber nicht erbracht werden kann.
8.8 Die TP ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Sinne der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt die TP einzelne Leistungen oder Kurstage, die JV hr ordnungsgemäß an den ausgeschriebenen Terminen angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen Verhinderung, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Kurspreises.
10. Gewährleistung, Nachbesserung
JV bemüht sich, die ihr übertragenen Leistungen gewissenhaft und zur Zufriedenheit des Teilnehmers zu erbringen. Alle Empfehlungen und Prognosen von JV erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Geben Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, so hat JV das Recht zur Nachbesserung oder Nacherfüllung. Schlägt die Nachbesserung oder Nacherfüllung trotz zweimaligen Versuches fehl, so hat die TP die gesetzlichen Rechte. Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Leistungen bestehen keine Mängelansprüche.
11. Haftung, Haftungsbeschränkung
11.1 JV haftet im Rahmen der Verschuldenshaftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen JV st bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von JV. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.2 Versicherungsschutz durch eine Privathaftpflichtversicherung ist Pflicht für die an einem Kurs teilnehmende TP. Die Privathaftpflichtversicherung muss Schäden, die die TP schuldhaft verursacht, umfassen.
11.3 Für die persönliche oder mitgebrachte Ausrüstung der TP in Kursen übernehmen JV keine Haftung.
11.4 JV haftet nicht für Schäden, die durch die TP durch Fehl- oder Schlechtinformation, unvollständige Überlassung von nach diesem Vertrag geschuldeten Unterlagen oder eigene Fristversäumnisse schuldhaft verursacht wurden.
12. Datenschutz, Widerspruchsrechte
12.1 Über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten informiert JV die TP in der Datenschutzerklärung und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. JV hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Dienstleistungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden nur an berechtigte Dritte im Rahmen der Zulässigkeit nach den genannten Normen weitergegeben, die zur Durchführung des vermittelten Vertrages die Daten benötigen. Die TP hat jederzeit die Möglichkeit, die bei JV gespeicherten Daten abzurufen, hierüber Auskunft zu verlangen, sie zu ändern oder zu löschen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, wenn die TP ihre Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Daten für JV zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Die TP hat alle sich aus der Datenschutzerklärung ergebenden Rechte nach Art. 15 bis 20, 77 DSGVO. Sofern personenbezogene Daten der TP auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat die TP das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Sie kann unter der Adresse: [email protected] mit einer E-Mail von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder JV unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
12.2 Mit einer Nachricht an [email protected] kann die TP der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.
13. Verschwiegenheit
JV verpflichtet sich, über sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung ihrer Dienstleistung von der TP erhält, Stillschweigen zu bewahren und gibt keine vertraulichen Informationen an Dritte weiter. Die erhaltenen Informationen dürfen nur zu Zwecken des vertraglich festgelegten Zweckes verwendet werden. JV hat vertrauliche Informationen, insbesondere auch schriftliche, oder solche, die sie im Verlauf einer Beratung oder eines Coachings persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann. Beide Vertragsparteien tragen dafür Sorge, dass die vorstehend beschriebene Vertraulichkeit gewahrt wird, auch bei hinzugezogenen Mitarbeitern. Die gegenseitige Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nach Beendigung dieses Vertrages fort.
14. Schlussbestimmungen, Hinweise
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel zwischen den Parteien nicht berührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.2 Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist.
14.3 Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: JV nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Dienstleisterinnen:
Frau Julia Völling, Gärtnerstraße 52, 20253 Hamburg, +49 172-97 89 337, [email protected], USt.-ID gem. § 27a UStG: DE335605102;
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Coaching, energetisches Coaching & Meditation; Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 14.1).